Wohnungseigentumsrecht

Das Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht umfasst die Beratung rund um Eigentumswohnung, insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Aufgaben des Hausverwalters
  • Befugnisse des Verwaltungsbeirats
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer und deren Anfechtung
  • Bauliche Maßnahmen, Instandhaltung, Instandsetzung

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