Darlehensrecht

Das Darlehensrecht unterliegt einem stetigen Veränderungsprozess durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gerade bei Verbraucherdarlehen gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten, die in einem Fall von Relevanz sein können. Als Stichwörter zu nennen sind die Beachtung der maßgeblichen Formvorschriften, die Beachtung einschlägiger Widerrufsrechte sowie Fragen hinsichtlich des Vorliegens eines verbundenen Geschäftes. Auch können Darlehensverträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Probleme ergeben sich oft auch, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden soll, Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung. In der Regel werden Darlehen nur gegen entsprechende Sicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsübereignung, Gobalzession) gewährt.

Aktuell stellen sich Fragen im Hinblick auf möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei fehlerhaften Verbraucherdarlehensverträgen, gerade auch im Immobilienbereich. Die fehlerhafte Belehrung führt dazu, dass ein Widerrufsrecht noch ausgeübt werden kann. Oft kann in Verhandlungen mit der Bank so erreicht werden, dass auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet wird und zukünftig ein niedrigerer Darlehenszinssatz vereinbart wird. Generell führt der Widerruf aber dazu, dass der Darlehensnehmer Zinsen auf seine bisherigen Darlehensraten erhält und die Bank unter Umständen nur einen niedrigeren Zinssatz erhält, geleistete Zahlungen also erstatten muss.

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