Prospekthaftungsrecht

Unter dem Begriff der Prospekthaftung versteht man die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Prospekten im Bereich der Kapitalanlage. Insbesondere bei Kapitalanlagen im Bereich des sogenannten „grauen Kapitalmarktes“ besteht eine Prospektpflicht. Diese Prospektpflicht betrifft z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Flugzeugfonds, Fonds im Bereich der erneuerbaren Energien sowie Medienfonds. Daneben besteht eine Prospektpflicht auch bei Schuldverschreibungen. Ist der Prospekt fehlerhaft, vermittelt er also kein zutreffendes Bild über die Kapitalanlagegesellschaft, bestehen Ansprüche gegenüber den Initiatoren bzw. Gründern der Gesellschaft. Auch kann ein fehlerhafter Prospekt Schadensersatzsprüche wegen fehlerhafter Beratung auslösen.

Man differiert im Bereich der Prospekthaftung hinsichtlich der sogenannten engen, gesetzlichen Prospekthaftung, die vorstehend dargestellt ist. Daneben gibt es die Prospekthaftung im weiteren Sinne, die grundsätzlich nichts anderes ist als eine Haftung wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung. 

Weitere Rechtsgebiete rund ums Bank- und Kapitalmarktrecht