Gesellschaftsrecht

Unter dem Gesellschaftsrecht versteht man das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände und der kooperativen Vertragsverhältnisse. Der Gesetzgeber stellt verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung, derer sich die Bürger bedienen können, um durch den Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages eine Gesellschaft zu gründen.

Das Recht der Personenhandelsgesellschaften ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Dort finden sich Vorschriften über die offene Handelsgesellschaft und über die Kommanditgesellschaft. Für die GmbH und für die Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und mit dem Aktiengesetz eigene Gesetze geschaffen.

Unsere Kanzlei begleitet Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation bzw. Insolvenz. Eine immer größere Rolle spielt die Haftung - nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschafter.

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht befassen sich permanent mit Rechtsfragen im Zusammenhang von Gesellschafterversammlungen von GmbHs bzw. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass einige Rechtsanwälte aus unserer Kanzlei als Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) fungieren und in dieser Eigenschaft regelmäßig Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften besuchen.

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