Handelsrecht

Das Handelsrecht wird auch bezeichnet als das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die handelsrechtlichen Vorschriften richten sich mithin an den Stand der Kaufleute und sind für diesen von außerordentlicher Wichtigkeit, da sie eine ganze Reihe von Vorschriften aus dem Bürgerlichen Recht modifizieren oder ergänzen. Als prominente Beispiele sind zu nennen die Formfreiheit der kaufmännischen Bürgschaft (auch Gewährleistungsbürgschaft), die Verschärfungen im Bereich von Mängelrüge und Gewährleistung beim Handelskauf und die Sonderregelungen zur Vertragsstrafe, die der Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes verspricht.

Trotz zunehmender Internationalisierung des Bilanzierungswesens spielen die Vorschriften über Handelsbücher, die im Handelsgesetzbuch angesiedelt sind, nach wie vor eine große Rolle. Beispielhaft zu nennen sind Vorschriften über die handelsrechtliche Bewertung und den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Bilanzierung), ebenso die Vorschriften über die Abschreibung gemäß Handelsrecht.

Der Gesetzgeber hat weitere wichtige Rechtsmaterien im Handelsgesetzbuch angesiedelt. So finden sich dort die Vorschriften zum Handelsvertreter. Weiter zu nennen sind die Grundvorschriften zum Transport- und Speditionsrecht.

Die unterschiedlichen Rechtsmaterien des Handelsrechts werden in unserer Kanzlei nicht nur durch Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht abgedeckt. Es stehen Ihnen auch Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht zur Verfügung.

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