Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis unserer Kanzlei. Mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht stehen Anwälte zur Verfügung, die sich intensiv mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Fallgestaltungen befassen und hierbei Arbeitgeber wie Arbeitnehmer auf den Gebieten des Individualarbeitsrechtes, des kollektiven Arbeitsrechtes (Betriebsverfassungsgesetz BetrVG, Tarifvertragsgesetz TVG) und der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) beraten sowie gegebenenfalls vor den Arbeitsgerichten (Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) vertreten.

Gegenstand unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes sind insbesondere Fragestellungen zu

  • Begründung und Gestaltung des Arbeitsvertrages (Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung / Gehalt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit / Krankmeldung, Probezeit, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Umsetzung, Mehrarbeit, Überstunden, Direktionsrecht, Kündigungsfrist, Ausbildung, Ausbildungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Altersteilzeit, Ausschlussfrist, Verfallfrist, Tarifbindung, öffentlicher Dienst, BAT, TVöD etc.),
  • der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung einschließlich der Führung von Kündigungsschutzprozessen im Rahmen derer gegebenenfalls der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder aber besonderer Kündigungsschutz (wegen Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit) Berücksichtigung finden kann sowie regelmäßig Fragen der Zahlung einer Abfindung und der Gestaltung des Zeugnisses relevant sind,
  • der Administration bestehender Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit z.B. Versetzung, Änderungskündigung, Kurzarbeit, Teilzeitverlangen, innerbetriebliche Ausbildung und Fortbildung, Mobbing, Freistellung, Abmahnung, Zwischenzeugnis, Elternteilzeit, Gleichbehandlung, Diskriminierung (AGG), Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB etc.,
  • der Beratung und gegebenenfalls Vertretung von Arbeitnehmern / Arbeitgebern im Falle der Insolvenz.

Gegenstand unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechtes sind insbesondere Fragestellungen zu

  • Betriebsverfassungsrecht (Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Fragen im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats, Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen, Einigungsstellenverfahren, arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren, Freistellung und Fortbildung des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat, Sprecherausschuß etc.),
  • Tarifvertrags- (Tarifvertragsbindung, Verbandsmitgliedschaft, Frimentarifvertrag) und Arbeitskampfrecht (Streik, Aussperrung, Friedenspflicht),
  • Personalvertretungsrecht

Gegenstand unserer Tätigkeit auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung sind schließlich insbesondere Fragestellungen zur Gestaltung von Versorgungsordnungen und Versorgungszusagen, Fragen der Unverfallbarkeit sowie zur Anpassung und Insolvenzssicherung von Versorgungsanwartschaften.

Weitere Rechtsgebiete rund ums Arbeitsrecht