EDV-Recht

Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung (EDV-Recht) wird als zusammengefasstes Rechtsgebiet aus den Bereichen des Informationstechnologierechts (IT-Recht) verstanden. Insoweit ist es als Weiterentwicklung der früher als Computerrecht bezeichneten Rechtsgebiete zu sehen.

Das EDV-Recht ist durch die deutsche Gesetzgebung nicht speziell definiert. Ein wesentlicher Teil des EDV-Rechts ist das Vertragsrecht der Informationstechnologien. In diesem Bereich sind die Fragen der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Bedeutung. In das Spektrum der verschiedenen Verträge der Informationstechnologie fallen Software-Verträge, Verträge über IT-Projekte, Verträge über die Herstellung, den Verkauf, die Vermietung, das Leasing oder den Vertrieb von Hardware. Daneben sind auch Dienstleistungsverträge über die Beratung, den Einsatz oder die Anpassung von Software häufiger Beratungsgegenstand. Unter den speziellen Bereich der Software-Verträge fallen die Verträge zur Erstellung von Individualsoftware, der Verkauf, die Vermietung und das Leasing von Standard-Software sowie Verträge über die Anpassung derartiger Standard-Software und den Vertrieb von Software.

Die Verträge im Bereich des EDV-Rechts lassen sich durch die Rechtsgrundsätze des deutschen Privatrechts und der bestehenden gesetzlichen Regelungen in vielen Fällen ohne wesentliche IT-spezifische Gesetze abbilden. Bei der Gestaltung und Formulierung der Verträge sind jedoch die technischen Besonderheiten der Informationstechnologien sowie der speziellen Businessmodelle der IT-Branche zu berücksichtigen und juristisch umzusetzen.

Dem Bereich des EDV-Rechts ist weiter das gesamte Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs zuzurechnen. Darunter fallen sämtliche Fragen des sogenannten E-Commerce. Insoweit besteht eine weitgehende Verknüpfung und Überschneidung mit dem als speziellen Rechtsgebiet dargestellten Internetrecht.

Ein spezieller Bereich sind die Provider-Verträge. Hier bestehen vielfältige Haftungsrisiken und besondere normative Vorgaben.

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