Online-Scheidung

Der digitale Kommunikationsweg zu Ihrem Anwalt.

Unsere Philosophie

Bei einer Scheidung geht es häufig um persönliche Schicksale, die oft mit Emotionen und einschneidenden finanziellen Veränderungen verbunden sind. In dieser besonderen Situation wollen wir unsere Mandanten bestmöglich beraten und sie auf diesem Weg begleiten. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig!
Im Gespräch lässt sich gegenseitiges Vertrauen aufbauen, was die Zusammenarbeit erleichtert. Meist lassen sich dabei auch Probleme besser klären und ungeahnte Themen kommen auf – nach dem Motto „gut, dass wir drüber sprechen“.

Wenn Sie deshalb nicht auf einen persönlichen Besprechungstermin verzichten möchten, können Sie sich selbstverständlich gerne mit unseren Sekretariaten in Verbindung setzen, um einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren.

Ihr Kontakt zu unseren Sekretariaten:
Angela Schuck (Tel.: +49 911/58602-63 | E-Mail: schuck@fries.law)
Silke Möbius (Te.: +49 911/58602-57 | E-Mail: moebius@fries.law)

Die einvernehmliche Scheidung

Es gibt jedoch auch Paare, die gemeinsam zu dem Entschluss gekommen sind, sich scheiden lassen zu wollen. Man spricht von einer einvernehmlichen Scheidung, wenn

  • Sie sich einig sind, geschieden werden zu wollen
  • seit mindestens einem Jahr getrennt leben und
  • zwischen Ihnen alles geregelt ist, d.h. keine Streitpunkte bezüglich Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalts, elterlicher Sorge, Umgangsrecht, Aufteilung der Haushaltsgegenstände und der Ehewohnung bestehen.

Sind Sie sich mit Ihrem Partner also über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung einig, ist der Scheidungsprozess ein sehr formales Verfahren.

In diesen Fällen kommt die Online-Scheidung für Sie in Betracht!

Die Online-Scheidung

Was ist das?

In Deutschland wird niemand „online“ geschieden. Der eigentliche Scheidungstermin findet nach wie vor vor einem ordentlichen Gericht mit Ihnen, dem Richter und dem Anwalt statt.
Die Online-Scheidung beschleunigt aber den Kommunikationsweg zwischen Anwalt und Mandant, ein persönlicher Besuch beim Anwalt ist nicht mehr nötig.

Dabei haben Sie zuhause genug Zeit, in Ruhe Ihre Unterlagen und Daten zusammenzustellen und uns bequem über unser Formular Online-Scheidung zu übermitteln. So gelangen Ihre persönlichen Daten schnell und sicher zu uns.

Auf Basis Ihrer Informationen können wir dann den Scheidungsantrag vorbereiten. Im weiteren Verlauf kommunizieren Sie „online“ mit uns, sodass wir schnell und unkompliziert die Scheidung für Sie beim Familiengericht einreichen können. Sollten dennoch Fragen auftreten, können Sie sich selbstverständlich jederzeit persönlich an uns wenden und einen Besprechungstermin vereinbaren.

In Fällen, in denen weiterer Regelungsbedarf besteht, beispielsweise der Zugewinn oder Unterhalt zu klären sind oder steuerliche bzw. erbrechtliche Anliegen im Zusammenhang mit der Scheidung auftauchen, empfehlen wir weiterhin das persönliche Beratungsgespräch.

Ablauf der Online-Scheidung / Reichen Sie uns Ihre Unterlagen online ein

 

  1. Rufen Sie unser Formular Online-Scheidung auf und geben Sie Ihre Daten ein.
    Füllen Sie bitte alle Felder entsprechend der Vorgaben aus. Die Angaben sind erforderlich, damit wir Ihre Scheidung rasch und möglichst ohne Nachfragen bearbeiten können. Für Ihre individuellen Anliegen haben wir am Ende des Formulars die Möglichkeit bereitgestellt, persönliche Anmerkungen zu machen.
  2.  
  3. Übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular Online-Scheidung per Klick auf „Absenden“.
  4.  
  5. Damit wir Sie vertreten können, benötigen wir noch eine Vollmacht für die Online-Scheidung von Ihnen. Bitte drucken Sie diese Verfahrensvollmacht aus, ergänzen die fehlenden Angaben, unterschreiben und schicken sie uns im Original per Post zu.

  6. Außerdem benötigen wir die von Ihnen an zwei Stellen unterschriebene Widerrufsbelehrung.

  7. Weiterhin benötigen wir von Ihnen noch eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eine Kopie der Heiratsurkunde. Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, benötigen wir auch diese Unterlagen von Ihnen. Sie können uns die Dokumente auch in Kopie per Upload oder Mail zukommen lassen. Die Upload-Funktion finden Sie am Ende unseres Formulars Online-Scheidung.
  8.  
  9. Sollten Sie außerstande sein, die Kosten für die Scheidung selbst zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hierzu füllen Sie einfach das Formular zur Verfahrenskostenhilfe aus und übersenden uns den Antrag mit allen dazugehörigen Anlagen (bitte unbedingt vollständig) im Original per Post.
Die nächsten Schritte im Scheidungsprozess
  1. Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, werden wir den Scheidungsantrag vorbereiten. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und lassen Ihnen unseren Entwurf zukommen, damit Sie nochmals alle Daten überprüfen können.
  2.  
  3. Für die Einreichung des Scheidungsantrags sind Gerichtskosten zu verauslagen. Wir senden Ihnen eine Vorschussrechnung für die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten zu. Haben Sie die Kosten bezahlt, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  4.  
  5. Im Rahmen der Scheidung ist auch der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, durchzuführen. Dazu erhalten Sie im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden müssen. Über alle weiteren Schritte werden wir Sie zu gegebener Zeit umfassend informieren und Ihnen den Hintergrund erläutern.
  6.  
  7. Liegt die Berechnung des Versorgungsausgleichs vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
  8.  
  9. Zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und die Heiratsurkunde im Original mitbringen. Das Gericht hört beide Beteiligte an und befragt Sie zu den Scheidungsvoraussetzungen, also v. a. seit wann Sie getrennt leben und ob Sie geschieden werden möchten. Schließlich verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss.
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
  • Falls vorhanden:
    Kopie des Ehevertrags oder der Scheidungsfolgenvereinbarung (per Upload)
  • Falls benötigt:
    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit sämtlichen Belegen (ausgedruckt und unterschrieben im Original per Post)

Weitere Rechtsgebiete rund um Familien- und Erbrecht