Insolvenzrecht

Nach der Finanzmarktkrise werden leider auch in Deutschland immer mehr Unternehmen - sei es Einzelfirma, familiengeführtes Unternehmen, Konzern - von deren Auswirkungen erfasst. Immer mehr namhafte Firmen gehen den Weg in die Insolvenz, wenn durch die Krise die Lebensfähigkeit und der Fortbestand gefährdet oder unmöglich geworden ist. Obwohl das Insolvenzrecht mittlerweile bessere Möglichkeiten bietet als noch das alte Konkursrecht, gelingt ein Turnaround oder eine Sanierung z. B. durch Verkauf bzw. Verwertung von Unternehmensteilen aus der Insolvenz nur in Fällen mit besonders günstigen Rahmendaten.

Die beiden sichtbarsten Merkmale einer Unternehmenskrise, nämlich Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung kennzeichnen nur das finale Stadium, dem ein lang andauernder Prozess vorangeht: Nacheinander folgen oft mehrere Phasen (Umsatzrückgang, Verluste, Aufzehren von Eigenkapital, Schulden, Liquiditätsengpässe, Zahlungsschwierigkeiten verbunden mit Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen).

Als praxiserfahrene Rechtsanwälte auf diesem Gebiet beraten wir Sie, den Geschäftsführer, Vorstand oder Inhaber, damit Sie – insbesondere in dem „Minenfeld“ einige Monate vor einem Insolvenzantrag - Handlungen vermeiden, die das Risiko einer persönlichen Haftung bergen.

Wir beraten und begleiten die Organe, also Geschäftsführer oder Vorstände, bei insolvenzantragspflichtigen Unternehmen, typischerweise GmbH, GmbH & Co. KG, AG aber auch bei größeren Einzelunternehmen mit Arbeitnehmern in Form einer vorgelagerten Krisenberatung z. B. hinsichtlich Insolvenzrecht allgemein, Verhalten gegenüber Gläubigern, Haftung, Kündigung, Versteigerung, Patronatserklärung, eigenkapitalersetzendes Darlehen, Rangrücktritt, Forderungsverzicht, etc.

Wir erstellen mit Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater eine Analyse über die Entwicklung und die wirtschaftliche sowie finanzielle Lage Ihres Unternehmens anhand Ihrer Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Summen- und Saldenlisten (SuSa), Lohnkostenaufstellungen, Auflistungen Debitoren und Kreditoren, usw., sowie eventuelle Konsequenzen aus Rechtsgründen bis hin zur Insolvenzanmeldung. Sollte dies das Ergebnis intensiver Abwägung von Chancen und Risiken sein, formulieren wir mit Ihnen den Insolvenzantrag, leiten das Insolvenzverfahren ein, vertreten Sie im Insolvenzantragsverfahren, im Insolvenzeröffnungsverfahren und nach Insolvenzeröffnung und unterstützen Sie bei Gesprächen mit Insolvenzverwalter oder Gläubigern.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Insolvenzrechts am Nürnberger Standort liegt im Bereich der Firmeninsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz. Wenn Sie eine Beratung zu Fragen im Bereich der Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz, ggf. auch zu Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung haben oder hierbei Unterstützung und Begleitung wünschen, berät Sie gerne Herr Rechtsanwalt Andreas Becker am Standort Würzburg auch in diesem Bereich.

 

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