Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Regelungen und Rechtsgrundsätze, die im Hinblick auf den Abschluss, die Durchführung sowie Beendigung von Vertragsvereinbarung maßgeblich sind. Der Vertragsschluss erfolgt durch entsprechende Willenserklärungen der Vertragsparteien und stellt sich, soweit es sich um private Vertragsparteien handelt, als privatrechtliches Rechtsgeschäft dar. Die Vertragsgestaltung ist als zweiseitiges oder auch mehrseitiges Rechtsgeschäft möglich. Die privatrechtlichen Willenserklärungen zum Abschluss des Vertrages werden als Angebot und Annahme bezeichnet

Zentrale Fragestellungen im Bereich des Vertragsrechts sind die Vertragsgestaltung, die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Verträgen sowie Rechtsfolgen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen. Im Rahmen der Beendigung von Verträgen sind die Problemkreise der Kündigung von Verträgen sowie die einvernehmliche Beendigung von Verträgen durch Aufhebungs- und Beendigungsvereinbarungen von wesentlicher Bedeutung.

Häufiger Streitpunkt ist die Frage etwaiger Vertragsverletzungen durch eine oder mehrerer der Vertragsparteien sowie daraus resultierende etwaige Ansprüche, zumeist Schadensersatzansprüche.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können sich eingegangene Verträge weiter wegen gesetzlicher Verstöße als unwirksam oder aber eventuell sittenwidrig darstellen.

Einen zunehmenden bedeutenden Aspekt nimmt die Frage der Überprüfung von Verträgen auf der Grundlage der Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Hier können sich sowohl im Bereich der Vertragsgestaltung als auch im Bereich der Vertragsprüfung Wirksamkeitsprobleme einzelner Vereinbarungen ergeben.

Schließlich ist die Durchführung von entsprechenden Vertragsverhandlungen wesentlicher Bestandteil der vertragsrechtlichen Fallbearbeitung.

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