Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Typisch für diese Rechtsgebiete ist, dass sie in der Regel mit Rechten zusammenhängen, die in einem Gewerbebetrieb entwickelt wurden. Dies betrifft u. a . auch das Wettbewerbsrecht im Sinne des Lauterkeitsrechts. Vornehmlich geht es jedoch um den Schutz des geistigen Eigentums im weiteren Sinne. Neben dem eigenständigen Gebiet des Urheberrechts ist hier insbesondere das Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht angesprochen. Sofern keine absoluten Rechte bestehen, besteht die Möglichkeit eines Schutzes auch über das ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsrecht (§ 4 Nr. 9 UWG). Kern ist der Schutz der eigenen Produkte und Leistungen vor Nachahmung.

Bei Verstößen droht zunächst oftmals eine Abmahnung, die grundsätzlich kostenpflichtig ist (§ 12 Abs. 2 UWG). Eine Abmahnung dient dazu, den Verletzer auf den Verstoß hinzuweisen, damit dieser die Verletzungen nicht wiederholt. Diese Wiederholungsgefahr kann der Verletzer zunächst nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Gibt man eine Unterlassungserklärung nicht ab, droht dann ein gerichtliches Verfahren. Ist der Verstoß berechtigt, werden die Gerichte in der Regel eine einstweilige Verfügung erlassen. Will man sich gegen diese einstweilige Verfügung wehren, muss man hiergegen Widerspruch erheben. Rechtsstreitigkeiten in Sachen des gewerblichen Rechtschutzes sind allerdings kostspielig, da der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten herangezogen wird, in der Regel sehr hoch ist.

Daher ist es auch umgekehrt gerade im Vorfeld von geplanten Werbemaßnahmen oder der Gestaltung von Artikeln notwendig, sich anwaltlich beraten zu lassen. Kann doch in vielen Fällen schon in der Planungsphase festgestellt werden, ob die Maßnahme die Rechte von Dritten verletzt.

Gerne stehen wir zur Beantwortung Ihrer Fragen zum gewerblichen Rechtschutz zur Verfügung.

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