Wirtschaftsstrafrecht

Oft ist der Beschuldigte bereits in das Visier der Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichter geraten, erhält überraschend am frühen Morgen „Besuch“ durch Polizei oder Ermittlungsbeamte des Zolls, Steuerfahnder, mit oder ohne Staatsanwalt, die ihm einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss mit Anordnung der Sicherstellung oder Beschlagnahme, eventuell sogar einen Haftbefehl vorhalten. Mit oder ohne Durchsuchung sieht sich der Betroffene mit einer förmlichen Mitteilung über die „Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (oder Strafverfahrens) wegen …“ konfrontiert und in eine für ihn akut belastende Situation gestellt.

Falls Sie in diese Situation geraten, bieten wir Ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung in Form von Beratung, Vertretung und Verteidigung im Bereich der Wirtschaftsdelikte und auch der Nebenstraftaten („white-collar-crime“) durch unsere erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälte (Dr. Klaus Otto, Fachanwalt für Steuerrecht, sowie Herr Dr. Andreas Schröder, alle mit jahrelanger praktischer Erfahrung in der Strafverteidigung).

Unserer Erfahrung nach gilt es im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig – ähnlich wie im Steuerstrafrecht – die gegebenen Möglichkeiten der Verteidigung in formaler und materieller Hinsicht abzuwägen und zu nutzen, um möglichst bereits im Vorfeld eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht), nach § 153 StPO (wegen geringer Schuld und ohne Geldauflage) oder nach § 153 a StPO (gegen Geldauflage) erreichen; falls es dennoch zu einem Strafbefehl oder der Erhebung einer Anklage mit Hauptverhandlung kommt, versuchen wir, wenn ein Freispruch nicht realistisch ist - nach Möglichkeit und je nach der Ausgangssituation –, den Schaden zu begrenzen, z. B. mittels einer Verständigung im Strafverfahren, landläufig „Deal“ genannt.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind wir häufig mit folgenden Themen befasst:

  • Unterstützung und Beratung telefonisch und vor Ort bei Erscheinen der   Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft;
  • Sachverhaltsaufklärung und Analyse der Verteidigungsmöglichkeiten und Verteidigungsstrategie;
  • die realistische Einschätzung der zu erwartenden Strafe in Art und Höhe, auch ggf. bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung;
  • Ihre Rechte als Zeuge und ein eventuell bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht oder bei der Gefahr der Selbstbelastung über die Voraussetzungen und Grenzen eines Auskunftsverweigerungsrechts;
  • Verteidigung bei Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach Eigen- oder   Fremdinsolvenzantrag, Beitragsvorenthaltung im Rahmen der Sozialversicherung;
  • bei Verdacht auf Buchführungspflichtverletzung oder Bankrott hauptsächlich bei GmbH,
  • GmbH & Co. KG, AG, Insolvenzdelikte allgemein;
  • bei Vorwurf von Betrug, Unterschlagung, Untreue zu Lasten einer GmbH, von Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern;
  • Subventionsbetrug und Kartellverstöße, Strafnormen zum Schutz der Betriebswirtschaft (Delikte gegen den Wettbewerb, die rechtmäßige Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern);
  • Prüfung der strafrechtlichen Verjährung;

In einigen Fällen folgt parallel oder im Nachgang zu einem Wirtschaftsstrafverfahren noch ein zivilrechtlicher Rechtstreit um Schadensersatz, Schmerzensgeld, Unterlassung etc. Nachdem wir die Zusammenhänge bereits kennen, können wir Ansprüche, die an Sie herangetragen werden, oder die Sie stellen möchten, mit der entsprechenden Sachkenntnis abwehren oder geltend machen.

Gerne arbeiten wir – bei Bedarf -  mit Ihrem persönlichen Steuerberater oder einer uns als Kooperationspartner angeschlossenen Steuerberaterkanzlei zusammen.

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