Konzernrecht

Das Konzernrecht beschäftigt sich mit Unternehmen, die zwar rechtlich selbstständig sind, aber auf der Grundlage bestimmter gesellschaftsrechtlicher Instrumentarien miteinander verbunden sind (verbundene Unternehmen). Hierzu gehören auch die in die Struktur der Gesellschaft eingreifenden Verträge wie Unternehmensverträge, Eingliederung oder Ausschluss von Minderheitsaktionären.

Weitere Rechtsgebiete rund ums Handels- und Gesellschaftsrecht