Werkvertragsrecht

Der Werkvertrag ist einer der am häufigsten geschlossenen Verträge. Neben dem Bausektor (Bauvertrag, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Fertighausvertrag, Bauträgervertrag) wird ein Werkvertrag in einer Vielzahl von Situationen geschlossen:

  • Abbruchvertrag
  • Abfallentsorgungsvertrag
  • Abfallverwertungsvertrag
  • Abschleppvertrag
  • Anzeigenvertrag
  • Beförderungsvertrag
  • Bergungsvertrag
  • Bestattungsvertrag
  • Druckvertrag
  • EDV-Verträge, Hardware- und Softwareverträge
  • Gebäudereinigungsvertrag
  • Gutachtervertrag, Schiedsgutachtervertrag
  • Inspektionsvertrag
  • Instandsetzungsvertrag
  • Montagevertrag
  • Projektsteuerungsvertrag
  • Reparaturvertrag (Kfz-Reparaturvertrag, PC-Reparaturvertrag, Maschinenreparaturvertrag)
  • Restaurierungsvertrag
  • Schornsteinfegervertrag
  • Tierzuchtvertrag
  • Verlagsvertrag
  • Wartungsvertrag (Kfz-Wartungsvertrag, PC-Wartungsvertrag, Heizungswartungsvertrag)

Im Fokus der Tätigkeit unserer Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht steht hier zunächst die Entwicklung geeigneter AGBs, daneben auch deren Überprüfung. Besondere Probleme stellen sich, wenn auf beiden Seiten AGB’s verwendet werden, die einander widersprechen bzw. kollidieren.

Probleme entstehen dann, wenn die Leistung durch den Unternehmer (Auftragnehmer) mangelhaft oder unvollständig erbracht wird. Hier kommen gesetzliche Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz) zum Tragen. Insofern sind auch hier die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen zu prüfen. Dies gilt speziell im Hinblick auf die Frage der Verjährung. Je nach Vertragstypus und Status der Parteien (Verbraucher / Unternehmer) sind die Verjährungsfristen unterschiedlich gesetzlich geregelt.

Bei größeren Projekten (z.B. Errichtung komplexer Maschinen) können sich Probleme auch bereits während der Fertigung ergeben. Hier ist dann genauestens zu prüfen, ob man den Werkvertrag seitens des Bestellers schon während der Herstellung kündigt oder den Vertrag durch entsprechende Nachträge den geänderten Umständen anpasst. Hier stehen oft Schadensersatzansprüche im Mittelpunkt, wie z.B. entgangener Gewinn, nutzlose / vergebliche Aufwendungen. Bedeutung kommt hier oft den Vorgaben des Pflichtenheftes zu.

Gerade bei Verträgen, deren Umfang nicht von vornherein aufgrund der Komplexität festgelegt werden kann, kommt es oft zum Streit über die Vergütungshöhe. Hier stellt sich dann die Frage, ob für solche Nachträge eine zusätzliche Vergütung seitens des Unternehmers verlangt werden kann.

Weitere Rechtsgebiete rund ums Baurecht