Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht, insbesondere das Straßenverkehrsrecht, ist ein vielfältiges Rechtsgebiet. Es umfasst die Bereiche des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, das Straßenverkehrshaftungsrecht und das Recht der Kraftfahrtversicherung.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle vorbenannten Bereiche rechtlich und tatsächlich vielfach miteinander verknüpft sind. So hat die Einlassung in einem Ermittlungsverfahren, sei es ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, oftmals auch erhebliche Auswirkungen auf das Recht der Fahrerlaubnis.

Geht es doch hier um das Verhalten oder die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sowie die Feststellung zur Eignung und speziell zu den Voraussetzungen der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Auch etwaige Einlassungen in einem Ermittlungsverfahren haben Auswirkungen auf die Beurteilung von Haftungsfragen bei einem Unfall.

Vielmals ergeben sich auch nicht unerhebliche Konsequenzen im Rahmen des Versicherungsschutzes, dies insbesondere in der Fahrzeugversicherung. Weiterhin sind auch Einlassungen hinsichtlich eines potentiellen Regresses einer Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung relevant. Dies betrifft insbesondere die praktisch vielfach vorkommende Problematik der Teilnahme im Straßenverkehr unter der Wirkung von Alkohol oder Drogen.

Auch hat die häufig begangene Fahrerflucht erhebliche Auswirkungen im Bereich des Versicherungsschutzes. Daher gibt es im Straßenverkehrsrecht erhebliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen. Diese müssen bei der Bearbeitung einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit gesehen und richtig eingeschätzt werden. Haben Verkehrsverstöße doch nicht selten eine existenzielle Bedeutung für den Betroffenen.

So können verkehrsrechtliche Verstöße, insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandsmessungen, vielfach ein Fahrverbot nach sich ziehen. Verkehrsrechtlich häufig relevant und damit auch existenziell bedrohend sind die Trunkenheitsdelikte sowie die Fahrerflucht, die in der Regel die Entziehung des Führerscheins nach sich ziehen. Das regelmäßig mit angeordnete Bußgeld oder eine Geldstrafe rückt dann praktisch in den Hintergrund.

Die Komplexität des Verkehrsrechts macht es notwendig, sich bei einem Verstoß umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Dies nicht nur dann, wenn Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden, sondern auch dann, wenn sie nach Ansicht des Betroffenen drohen. Kann man sich doch hier bereits über mögliche verkehrsrechtliche Folgen, die nach dem Strafrecht oder nach dem Bußgeldkatalog zu erwarten sind, informieren.

Auch nach einem Unfall sollte man sofort einen Rechtsanwalt konsultieren, damit dem Geschädigten sofort Unterstützung bei der Abwicklung des Schadensfalles gewährt werden kann. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

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