Verkehrsstrafrecht

Über 2,4 Millionen Unfälle wurden im Jahre 2013 nach den Informationen des Statistischen Bundesamt. von der Polizei erfasst. Hieraus wird deutlich, dass das Verkehrsstrafrecht in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen muss. Die häufigste Unfallursache bei Unfällen mit Personenschaden ist die nicht angepasste Geschwindigkeit. Die Bedeutung der Ursache „Geschwindigkeit“ lag bei schweren Unfällen mit Getöteten bei zirka 30 %. Bei derartigen Unfällen hat auch der Alkoholeinfluss mit 8 % an Unfällen mit Getöteten einen erheblichen Anteil.

Damit das Verkehrsstrafrecht Wirkungen ausübt, müssen die Regelungen von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden. Nachhaltige und spürbare Überwachungsmaßnahmen sind eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung. Dies führt dazu, dass der Gesetzgeber im Verkehrsstrafrecht ein entsprechendes Sanktionssystem ausgestaltet hat. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Der ethische Unrechtsgehalt einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist geringer. Die Ahndung und Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Verwaltungsbehörde. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot belegt. Es erfolgen Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Das Verkehrsstrafrecht schützt die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens. Die Verfolgung von Verkehrsstraftaten erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Die Ahndung erfolgt durch die Strafgerichte. Hier werden Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Es drohen zudem Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es erfolgen ebenfalls Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Gerade die letztgenannten Ahndungen, Entziehung der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot, wiegen neben der Freiheitsstrafe sehr schwer. Mobilität ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Gut und damit auch die Fahrerlaubnis. Kleine Nachlässigkeiten oder Fahrfehler können im Straßenverkehr den Führerschein gefährden, selbst wenn es nicht zum Unfall kommt.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere im Verkehrsstrafrecht und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, um Ihnen im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen helfen zu können. Gerade im Verkehrsrecht ist es wichtig, bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger einzuschalten. Rechtsanwalt Kämmer und Rechtsanwalt Dr. Schröder, Fachanwalt für Verkehrsrecht, verfügen über jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen.

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