Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist eines der komplexesten weltweit. Grund genug, bei schwierigen Fragen oder Überlegungen mit großer Tragweite gerne den Rat eines ausgewiesenen Fachmannes auf diesem Rechtsgebiet in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen z. B.

  • als Einzel-Unternehmer, GmbH, GmbH & Co. KG oder einer anderen Rechtsform zu Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (letztere nicht bei einem Freiberufler),
  • zu Ihrer persönlichen Einkommensteuer,
  • zur Vertragsgestaltung – auch im Gesellschaftsrecht - aus steuerrechtlichen Gründen,
  • bei einer Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau, abgekürzten Außenprüfung, betriebsnahen Veranlagung, oder wünschen Sie, dass wir Sie dabei begleiten,
  • bei Unterstellung von „Liebhaberei“ durch das Finanzamt,
  • zu Projekten im Erbschaftsteuerrecht, Schenkungssteuerrecht und Bewertungsgesetz,
  • zu Sachverhalte im Bereich der Grunderwerbsteuer und der Abgabenordnung

werden wir mit Ihnen den Sachverhalt aufnehmen und Ihre Rechtsfrage gegenüber dem Finanzamt mittels Rechtsbehelf bzw. Einspruchsverfahren, falls erforderlich vor dem Finanzgericht (FG), wobei wir die Chancen und Risiken realistisch mit Ihnen besprechen, bei Eignung und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) klären.

Bei steuerrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Ausland helfen wir Ihnen, dort einen Rechtsanwalt zu finden, wenn wir die Frage nicht in der Kanzlei selbst beantworten können.

Kommunales Abgabenrecht ist zwar verwandt mit dem Steuerrecht, jedoch ein eigenes Rechtsgebiet. Bei Fragen hierzu wäre unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ihr Ansprechpartner.

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