Vergaberecht

Als Vergaberecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, die die zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtete Vergabestelle bei Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zu beachten hat. Das Vergaberecht hat mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts im Jahr 2016 eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen insbesondere im Oberschwellenbereich erfahren. Auch im Unterschellenbereich ergeben sich mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung in den jeweiligen Bundesländern Veränderungen.

 Es bestehen aktuell folgende Strukturen:

Oberschwellenbereich

Oberschwellenbereich

 

 

Unterschwellenbereich

Unterschwellenbereich

 

Die Anwendbarkeit der jeweiligen Vorschriften hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bei der ausschreibenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt und für die zu vergebende Leistung die geltenden Schwellenwerte überschritten werden.

Die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung besteht nur bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte. Diese sind (Stand 01.01.2018):

-       bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen                              EUR      221.000,00

-       bei Bauaufträgen und Konzessionen                                    EUR    5.548.000,00

Andere Schwellenwerte gelten bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von oberen und obersten Bundesbehörden vergeben werden oder die den Sektorenbereich bzw. Verteidigung/Sicherheit betreffen.

Nicht zuletzt aufgrund der Beeinflussung durch EU-rechtliche Vorgaben dürfte das Vergaberecht zu den komplexesten Rechtsmaterien zählen. In der Praxis stellen sich rechtliche Schwierigkeiten sowohl für die Vergabestellen bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergaben als auch für Bewerber/Bieter bei Verfolgung ihrer Interessen, am Vergabeverfahren beteiligt zu werden und letztendlich den Zuschlag zu erhalten.

Wir beraten sowohl Auftraggeber bei Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens als auch Bewerber/Bieter bei Ausarbeitung ihres Angebots, Erhebung von Verfahrensrügen sowie in Nachprüfungsverfahren.

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