Krisenberatung

Krisenberatung: Wir beraten über die Vielzahl von Maßnahmen, die bei einer familiengeführten GmbH oder GmbH & Co. KG zur Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung ergriffen werden können.

Ist eine Insolvenz wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu vermeiden, beraten wir über die von der Unternehmensführung zu ergreifenden Sofortmaßnahmen.

Gesellschafter und Geschäftsführer beraten wir über die ihnen persönlich drohenden Gefahren sowohl in zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Hinsicht wegen

  • verspäteter Bilanzerstellung
  • Panikverkäufen
  • Eingehungsbetrugs bei Bestellung von Waren und Dienstleistungen
  • verspäteter Insolvenzanmeldung
  • Nichtzahlung von Sozialabgaben, Lohnsteuern und Umsatzsteuern
  • Befriedigung von Gläubigern in der Krise
  • Haftungen aus Betriebsaufspaltung und Organschaft
  • Rechtsfolgen eigenkapitalersetzender Darlehen und Nutzungsüberlassungen

Weitere Rechtsgebiete rund ums Handels- und Gesellschaftsrecht