Architekten müssen vorsichtig sein, wenn sie Bauvertragsentwürfe zur Verfügung stellen: Gemäß Urteil des BGH vom 09.11.2023 (VII ZR 190/22) haften Architekten dem Bauherrn auf Schadensersatz, sollte von ihnen eine unzulässige Rechtsberatung erfolgt sein, welche sich nachträglich als unzutreffend erweist.
Ab dem 01.01.2024 müssen Beschaffungsprozesse europaweit ausgeschrieben werden, sofern der zu schätzende Netto-Auftragswert den für die jeweilige Auftragsart neu festgesetzten Schwellenwert übersteigt.
Der Inhalt eines privaten WhatsApp-Gruppenchats ist nicht immer vertraulich. Rechtsanwalt Dennis Hammer zur Entscheidung vom 24.08.2023 – 2 AZR 17/23 des BAG.
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