Risiko Schadensersatzansprüche: Warum Architekten vorsichtig sein müssen, wenn sie Bauvertragsentwürfe zur Verfügung stellen

Architekten müssen vorsichtig sein, wenn sie Bauvertragsentwürfe zur Verfügung stellen: Gemäß Urteil des BGH vom 09.11.2023 (VII ZR 190/22) haften Architekten dem Bauherrn auf Schadensersatz, sollte von ihnen eine unzulässige Rechtsberatung erfolgt sein, welche sich nachträglich als unzutreffend erweist.

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Schwellenwerte im Vergaberecht

Ab dem 01.01.2024 müssen Beschaffungsprozesse europaweit ausgeschrieben werden, sofern der zu schätzende Netto-Auftragswert den für die jeweilige Auftragsart neu festgesetzten Schwellenwert übersteigt.

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Der Inhalt eines privaten WhatsApp-Gruppenchats ist nicht immer vertraulich

Der Inhalt eines privaten WhatsApp-Gruppenchats ist nicht immer vertraulich. Rechtsanwalt Dennis Hammer zur Entscheidung vom 24.08.2023 – 2 AZR 17/23 des BAG.

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