Ihre Rechtsanwälte in Nürnberg und Würzburg

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Willkommen bei FRIES Rechtsanwälte 

... Ihrer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Nürnberg und Würzburg.

 

 

Bei uns geht es um Ihre Ziele

Unsere Aufgabe ist es, bei jeder juristischen Herausforderung die bestmögliche Lösung zu finden und Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung auch in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Wenn es möglich und für Sie sinnvoll ist, streben wir gemeinsam mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung an. Welches Ziel im Mittelpunkt steht, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.

 

 

Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Sie, um Sie ausführlich zu beraten – auch in englischer und französischer Sprache. Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihr erstes Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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Rechtsgebiete

Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir fundierte und qualifizierte Kenntnisse in den unterschiedlichen Rechtsgebieten gewonnen.

Eine Übersicht unserer Schwerpunkte finden Sie hier.

Rechtsanwälte

Die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen macht die Sozietät FRIES zu einem umfassenden und fachkundigen Partner für Ihr Anliegen.

Mehr über unsere Anwälte sowie alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Aktuelles

In unserem News-Bereich informieren wir Sie über rechtliche Neuerungen, aktuelle Entwicklungen, gesetzliche Änderungen sowie Neues aus unserer Kanzlei.

Erster WEG-Verwalter-Infoabend 2023

Zum Frühjahr nehmen wir unsere Veranstaltungsreihe für WEG-Verwalter wieder auf und laden Wohnungseigentumsverwalter herzlich zu einem Infoabend mit dem Schwerpunkt Eigentümerversammlung ein.

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Aktuelle Urteile zum neuen Wohnungseigentumsgesetz: Bauliche Veränderung auf Antrag einzelner Eigentümer

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Verteilung der Kosten für eine bereits früher beschlossene bauliche Änderung noch einmal neu beschließen? Unser Immobilienteam stellt aktuelle Urteile vor.

 

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Neuregelung: Abrechnungsspitze ist Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ist absehbar, dass relativ zeitnah wieder Präsenz-Wohnungseigentümerversammlungen möglich sein werden. Die Rückkehr zur Normalität bringt für Hausverwaltungen aber auch einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich:  Zum einen müssen die in den letzten Monaten nicht möglichen Beschlussfassungen nachgeholt werden. Zum anderen ist  auch die nunmehr seit Ende letzten Jahres aufgrund des WEMoG geltende neue Rechtslage zu beachten. Diese wirkt sich auch auf viele notwendige Beschlussfassungen aus.

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