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Versicherungen dürfen sich bei coronabedingten Betriebsschließungen nicht ihrer Leistungspflicht entziehen

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Betreiberunternehmen der Oberpfälzer Erlebnisholzkugel klagt

PRESSEMITTEILUNG, Nürnberg/Steinberg am See, 12.05.2020: Obwohl der Mehrgenerationenpark Erlebnisholzkugel im Oberpfälzer Seenland eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hat, will die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Jens-Berghe Riemer (FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Nürnberg) reicht der Betreiber jetzt Klage gegen die Versicherung ein.

Foto: Rechtsanwalt Dr. Jens-Berghe Riemer (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Nürnberg)
Foto: RA Dr. J.-B. Riemer

Der Mehrgenerationenpark der inMotion PARK Seenland GmbH im Oberpfälzer Seenland hat auf-grund der Corona-Pandemie wegen behördlicher Anordnung geschlossen. Zahlende Besucher für die 40 Meter hohe Aussichts- und Erlebnisholzkugel sowie Gastronomiegäste für die angeschlossene Kugelwirtschaft bleiben aus. Die inMotion PARK Seenland GmbH hat für solche Fälle eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Von der kommt aber keine Hilfe. „Exakt für einen solchen Krisenfall haben wir diese Art von Versicherung abgeschlossen, um eine existenzbedrohende Situation unseres Freizeitprojekts finanziell abzufangen. Es ist mehr als enttäuschend, dass wir wochenlang keinerlei Reaktion seitens der Versicherungsgesellschaft erhalten haben und jetzt ein für uns nicht akzeptables Vergleichsangebot von 15 Prozent der Versicherungssumme angeboten bekommen, das das Überleben unseres Unternehmens weiterhin sehr gefährdet“, so Geschäftsführer Tom Zeller.

„Der Versicherer darf sich hier nicht seiner Leistungspflicht entziehen"

Voraussetzung dafür, dass die Versicherung ihre Leistung erfüllen muss, ist der sogenannte „Eintritt des Leistungsfalls“, der beim Vertragsschluss definiert wird. „Mein Mandant hat unter anderem genau für so einen Fall die Versicherung abgeschlossen – nämlich die behördlich angeordnete Betriebsschließung aufgrund einer Infektionsgefahr“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jens-Berghe Riemer von der Nürnberger Kanzlei FRIES Rechtsanwälte. „Der Versicherer darf sich hier nicht seiner Leistungspflicht entziehen.“ Die Versicherung argumentiert, dass Covid-19 als neue Krankheit nicht in der Liste der Krankheiten im Versicherungsvertrag aufgeführt sei. Die Liste orientiert sich am Bundesinfektionsschutzgesetz. Bis vor kurzem war dort in der Tat Covid-19 noch nicht konkret benannt. „Die Versicherung hat aber meinen Mandanten nicht ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass nach der Police ein solches „Ereignis“ wie Covid-19, obwohl die Krankheit sehr wohl unter das Infektionsschutzgesetz fällt, nicht versichert sein soll“, erklärt Riemer.

Wann leistet eine Betriebsausfallsversicherung?

Die Betriebsausfallversicherung leistet in der Regel in zwei Fällen: Entweder wenn die Person, die im Mittelpunkt des Betriebes steht, z. B. krankheits- oder unfallbedingt ausfällt, bzw. wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung vorübergehend geschlossen werden muss und dies zu einem Betriebsausfall führt. Der letztere Fall betrifft derzeit nicht nur die Gaststätten und Hotelbetriebe, sondern vorübergehend nahezu den gesamten Einzelhandel bis auf die versorgungsrelevanten Betriebe.

Die Erlebnisholzkugel

Die inMotion PARK Seenland GmbH (https://dieholzkugel.de) hat ihren Unternehmenssitz in Steinberg am See im Landkreis Schwandorf (Oberpfalz). Sie betreibt die weltweit größte Erlebnisholzkugel mit der dazugehörigen Gastronomie in Steinberg am See. Seit der offiziellen Eröffnung dieser Freizeit- und Erlebniswelt besuchten mehr als 150.000 Gäste die „Holzkugel“, die für alle Altersgruppen geplant und gebaut wurde. Erst im Februar 2020 sicherte sich das Projekt den bayerischen Tourismus Oscar und wurde mit dem ADAC Tourismuspreis Bayern 2020 ausgezeichnet.

Kontakt bei versicherungsrechtlichen Fragen

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Fachanwaltsteam für Versicherungsrecht wenden, das auf die Beratung und Prüfung von Versicherungsbedingungen spezialisiert ist und gerne weiterhilft, falls Sie betroffen sein sollten.

Rechtsanwalt Dr. Jens Berghe-Riemer

Titelbild: Holzkugel (Quelle: schicker-allmedia.de / Klaus Schicker)

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