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Update: Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse

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Zweifel an der Kündigung von langjährigen Sparverträgen durch die Sparkasse Nürnberg bestätigen sich

Foto: Dr. Erik Besold
RA Dr. Erik Besold

Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2019, Az. XI ZR 345/18 hatte die Sparkasse Nürnberg jüngst 16.000 Sparverträge gekündigt. Unsere massiven Zweifel, ob die Kündigungen der Sparverträge der Sparkasse Nürnberg allesamt wirksam sind, haben wir hier im Blog bereits ausgedrückt.

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt Einschätzung

Das Oberlandesgericht Dresden hat jetzt mit Urteil vom 21.11.2019, Az. 8 U 1770/18 entschieden, dass die dort betroffene Sparkasse einen Sparvertrag mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen kann. Auch die Sparkasse Nürnberg hat derartige Sparverträge abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Dresden weist in seinem Urteil zutreffend darauf hin, dass die Prämienstaffel betreffend die Zahlung des Bonus eine vertraglich bindende Laufzeit von 1188 Monaten / 99 Jahren vorgibt. Deshalb ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.

Wichtig ist die Argumentation aus dem Urteil auch für Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren, die unter anderem seitens der Sparkassen Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken-Süd in den vergangenen Monaten tausendfach gekündigt wurden. In diesen Verträgen wurde der Bonus für 20 Jahre und Folgejahre versprochen. Damit bestätigt das Oberlandesgericht Dresden die von uns vertretene Ansicht, dass auch derartige Verträge frühestens nach 20 Jahren gekündigt werden können. Die ersten Klagen, die die rechtswidrige Praxis der Sparkassen zum Inhalt haben, haben wir bereits eingereicht.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Erik Besold, u. a. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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