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von in Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Mit dem Instrument der Abmahnung setzt das Wettbewerbsrecht auf die Selbstkontrolle der Wirtschaft: Jeder Mitbewerber ist grundsätzlich berechtigt, unlautere geschäftliche Handlungen abzumahnen. Zum Jahresende wird diese Berechtigung allerdings eingeschränkt. Ein kurzer Ausblick.

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