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von in Prüfung, Verwaltung, Wohnungseigentümer, Zertifizierung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat darauf hingewiesen, dass nach dem WEMoG ab Dezember 2022 zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört. Denn das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) hat die Anforderungen an eine qualifizierte Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen erhöht. Das FRIES-Immobilien-Team informiert.

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