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von in Abgasskandal, Dieselskandal, Schadensersatz, Thermofenster, Verbraucher

Autohersteller haften auch dann, wenn unzulässige Abgasreinigungen ohne Vorsatz in Dieselfahrzeuge eingebaut worden sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 21.03.2023 – C-100/21 zum sogenannten „Thermofenster“ entschieden. Wieso diese Entscheidung für Verbraucher ein Paukenschlag im Dieselskandal ist, erklärt Rechtsanwalt Dennis Hammer.

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