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von in Maut, Maut-Rückerstattung, Spediteur, Versender

Nach einer brandaktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen die Kosten für die Verkehrspolizei nicht mit in die Mautgebühren eingerechnet werden (Urt. v. 28.10.2020, C-321/19). Für alle Betroffenen, die LKW-Mautgebühren an die Toll-Collect GmbH gezahlt haben, besteht nun Handlungsbedarf. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Martin Kühnlein (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und Rechtsanwältin Annika Orth.

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