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von in Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Schlussformel

Meist enden Arbeitszeugnisse mit einer sogenannten Formel des Bedauerns, des Dankes und der guten Wünsche, d. h. mit einer Schluss-Formulierung. Aber: Die Schlussformel ist kein vorgeschriebener Bestandteil eines Zeugnisses. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan Castelletti (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

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