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von in Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Coronavirus, COVID-19, Quarantäneanordnung

Ein Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die sich während des Urlaubs am Coronavirus infizieren und auf behördliche Anordnung in Quarantäne begeben müssen, die Urlaubstage nicht ohne Weiteres nachgewähren. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 07.07.2021 (Az. 2 Ca 504/21). Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Popp.

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