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von in Arbeitsrecht, Coronavirus, COVID-19, Quarantäne, Tätigkeitsverbot

Viele Arbeitnehmer*innen waren in den letzten Wochen und Monaten coronabedingt von einer behördlichen Quarantäneanordnung bzw. einem Tätigkeitsverbot betroffen. Arbeitgeber können sich auf Antrag die geleistete Entschädigung von den zuständigen Behörden erstatten lassen. Inzwischen wurden bereits einige dieser Anträge von den Behörden bearbeitet – und zur Verwunderung vieler Arbeitgeber wurden oftmals weniger Ausfalltage als beantragt erstattet. Wie in diesem Fall vorzugehen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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