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von in Handels- und Gesellschaftsrecht, Meldepflicht, Transparenzregister

Zum 1. Oktober 2017 wurden die §§ 18 ff. in das Geldwäschegesetz eingefügt. Diese Paragraphen regeln das Transparenzregister, welches in Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 in das Gesetz eingefügt wurde. Das Gesetz soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

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