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FRIES Rechtsanwälte Nachrichten-Blog

von in Brexit, Gesellschaftsrecht, Limitid

Gesellschafter ausländischer Gesellschaftstypen aus Ländern, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder des EWR-Abkommens sind, tragen das Risiko einer persönlichen und unbeschränkten Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Für die Gesellschaft besteht das Risiko der fehlenden Rechtsfähigkeit.

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