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von in Kindergeld, Kindesunterhalt, Unterhaltstabelle

Am 01.01.2021 treten gleich zwei wichtige Neuerungen in Kraft: sowohl das staatliche Kindergeld als auch das sächliche Existenzminimum steigen. In der Folge erhöht sich auch der Kindesunterhalt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat daher am 01.12.2020 die neue Düsseldorfer Tabelle 2021 veröffentlicht, die die ab 01.01.2021 geltenden Bedarfssätze enthält.

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