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von in Baurecht, HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In seinem Urteil vom 04.07.2019 hatte der EuGH entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10.07.2013 gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zum 01.01.2021 tritt die neue HOAI in Kraft. Rechtsanwalt Manfred Kammerbauer zum Thema.

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von in Architektenrecht, FRIES-Seminar, HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Veranstaltung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Mindest-und Höchstsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb unwirksam sind. Im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, 25.07.2019 informieren Sie unsere Fachanwälte, wie Sie sich am besten auf die Änderung einstellen.

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