Nun ist es also so weit: Am 02.07.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langem Hin und Her in Kraft. Was Unternehmen beachten müssen, erklären Ihnen unsere Arbeitsrechts-Experten.
Der Bundestag hat im Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Im Februar 2023 wurde es vom Bundesrat abgelehnt. Eventuell könnte es jetzt doch wie geplant im Mai 2023 in Kraft treten. Ein Update vom 27.03.2023.
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