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von in Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsregister

Der Bundestag beschloss in der Nacht auf den 25. Juni 2021 das neue Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz. Das MoPeG passierte bereits am 25. Juni 2021 den Bundesrat und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bis Ende 2023 haben daher alle bestehenden Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Ein Überblick von Rechtsanwältin Julia Hackl.

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