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von in Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag

Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-RL 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts vom 20.06.2019 in Kraft. Dieses sieht für Arbeitgeber erhöhte Anforderungen bei der Gestaltung der Arbeitsverträge vor. Von den Neuregelungen sind in erster Linie zukünftige Neuverträge betroffen.

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