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Schwellenwerte im Vergaberecht

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Skizze mehrstöckiger, moderner Gebäude, die in ein Aquarell übergeht

Am 15.11.2023 hat die Europäische Kommission die Änderungen zu den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die derzeit geltenden Schwellenwerte im Vergaberecht turnusgemäß durch delegierte Verordnungen beschlossen.

Damit gelten die von der Kommission festgesetzten Schwellenwerte unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Europaweite Ausschreibung von Beschaffungsprozessen

Ab dem 01.01.2024 müssen Beschaffungsprozesse europaweit ausgeschrieben werden, sofern der zu schätzende Netto-Auftragswert den für die jeweilige Auftragsart neu festgesetzten Schwellenwert übersteigt.

Zur besseren Übersicht, haben wir Ihnen nachfolgend die wesentlichsten Schwellenwerte und deren Änderung zusammengestellt:

Nachdem die Schwellenwerte angehoben wurden, empfehlen wir, die für Anfang des Jahres 2024 geplanten Beschaffungsprozesse noch einmal bezüglich der Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung zu prüfen.

Kontakt

Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierbei, wie auch bei weiteren Fragen aus dem Bereich des Vergaberechts, gerne mit unserem Expertenteam zur Verfügung.

Prof. Dr. Sebastian Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dirk Dittrich
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht

FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Karmelitenstr. 5 – 7, 97070 Würzburg
E-Mail: s.ulbrich@fries-recht.de; dittrich@fries-recht.de

 

 
Titelbild: Bearb., Bild von elchinator auf Pixabay
 
 

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