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Neues Feature auf unserer Website: Die Online-Scheidung

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Beitragsbild: Ehering auf Abschiedszettel

Die Digitalisierung hält Einzug in allen Rechtsgebieten. Im Bereich Familienrecht haben wir ab sofort ein neues Feature auf unserer Website bereitgestellt: die Möglichkeit zur „Online-Scheidung“.

Was sich hinter der Bezeichnung „Online-Scheidung“ verbirgt

Foto: Rechtsanwältin Bettina Henschel, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht (Nürnberg)
RAin Bettina Henschel

Eine wichtige Info vorab: Online geschieden wird in Deutschland niemand. Im Rahmen der sogenannten „Online-Scheidung“ können Eheleute aber die ersten Schritte auf dem Weg zur Scheidung digital gehen. Das betrifft insbesondere die Kontaktaufnahme, den Datenaustausch und die weitere Korrespondenz mit dem Anwalt. In unserem Fall funktioniert dieser Austausch über ein Online-Scheidungsforumular und per E-Mail. Den Scheidungsantrag bereiten unsere Anwälte dann anhand der elektronisch übermittelten Unterlagen schnell und unkompliziert vor. Persönliche Gesprächstermine vor Ort können somit entfallen. Der in Deutschland vorgeschriebene Gerichtstermin muss aber nach wie vor persönlich wahrgenommen werden.

Für wen sich die Online-Scheidung anbietet

Foto: Rechtsanwältin Karina Klose (Fries Rechtsanwälte, Nürnberg)
RAin Karina Klose

Die Scheidung online einzuleiten ist vor allem dann interessant, wenn die Partner eine einvernehmliche Scheidung planen, wenig Zeit für Termine in einer Anwaltskanzlei haben oder wenn der Anwalt oder die Anwältin des Vertrauens nicht vor Ort sitzt.
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die Ehepartner über Themen wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Hausrat bereits geeinigt haben oder planen, dies außergerichtlich und einvernehmlich zu tun.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer eigenen Seite zum Thema Online-Scheidung.

Betreut wird das Thema von unseren Rechtsanwältinnen Bettina Henschel und Karina Klose.

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