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Neuerungen für die Immobilienbewertung durch das Jahressteuergesetz 2022: Erwartete Immobilienwertsteigerung zwischen 20 und 50 %

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Titelbild: Änderungen des Bewertungsgesetzes: Immobilienwertsteigerung zwischen 20 und 50 %

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht wichtige Änderungen des Bewertungsgesetzes vor. Diese dürften in vielen Fällen zu einer erheblich höheren Bewertung von Immobilien im Rahmen der Übertragung durch Schenkung oder von Todes wegen führen. Ein Überblick von Rechtsanwältin Julia Hackl (Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht).

Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Foto: Rechtsanwältin Julia Hackl (FRIES Rechtsanwälte, Nürnberg)
RAin Julia Hackl

Durch das Jahressteuergesetz 2022 kommt es zu Neuerungen für die Immobilienbewertung. Wir greifen hier nur ein paar Beispiele heraus:

 

  • Neben einer Vielzahl von Änderungen werden die Wertzahlen i.S.d. § 185 III BewG in Anlage 25 des Bewertungsgesetzes an das aktuelle Marktniveau angepasst werden.

  • Zudem werden die Regelungen zur Bewertung von Erbbaugrundstücken in § 194 BewG vollständig neu gefasst.

  • Ferner werden die in Anlage 22 zum Bewertungsgesetz festgesetzten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern erheblich erhöht. So wird z. B. die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für ein Ein- und Zweifamilienhaus, ein Baugrundstück, Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum sowie gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) von bisher 70 Jahren auf 80 Jahre erhöht.

 

Diese Änderungen und eine Vielzahl weiterer vorgesehener Änderungen werden erwartungsgemäß zu höheren Bewertungen von Immobilien und Baugrundstücken führen. Nach ersten Schätzungen in der Rechtsliteratur ist dies gleichbedeutend mit einer Immobilienwertsteigerung zwischen 20 und 50 % für Einfamilienhäuser, sobald das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft tritt. Von daher kann es sinnvoll sein, geplante Schenkungen noch vor Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen.

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