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Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse Nürnberg

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Ist die Kündigung von langjährigen Sparverträgen durch die Sparkasse Nürnberg wirksam?

Foto: Dr. Erik Besold

Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2019, Az. XI ZR 345/18 hat die Sparkasse Nürnberg jüngst 16.000 Sparverträge gekündigt. Diese Sparverträge, die unter der Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen wurden, zeichnen sich dadurch aus, dass bestimmte Bonuszahlungen, entweder auf Zinsen oder Sparraten durch die Sparkasse erfolgen. Die Sparkasse Nürnberg hat die sehr langfristigen Sparverträge, die in Zeiten der Niedrigzinsphase eine überdurchschnittliche Verzinsung gewähren, nunmehr unter Bezugnahme auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.

Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigungen

Wir haben massive Zweifel, ob die Kündigungen der Sparkasse Nürnberg allesamt wirksam sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofes liegt bislang lediglich in Form einer Pressemitteilung vor. Der Volltext des Urteiles liegt noch nicht vor. Deshalb kann auch die Sparkasse Nürnberg noch gar nicht beurteilen, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf die abgeschlossenen Sparverträge übertragen werden kann. Zudem betrifft das Urteil den Sparvertrag einer Sparkasse aus den neuen Bundesländern. Nachdem die Vertragsgestaltungen unterschiedlich sind, erscheint eine Übertragbarkeit des Urteils auf Verträge der Sparkasse Nürnberg fraglich. Mehrere Verträge, die uns bislang zur Überprüfung vorlagen, weisen feste Laufzeiten auf, weshalb diese Regelung die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verdrängt.

Kündigung von Sparverträgen überprüfen lassen

Deshalb unser Rat: Holen Sie sich Expertise ein, ob die ausgesprochene Kündigung tatsächlich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vereinbar ist. Die Rechtsprechung ist sehr einzelfallbezogen, wie dies auch die diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Kündigung von Bausparverträgen zeigen. Der Kündigung braucht dabei nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen zu werden. Oft drohen Zinsverluste im 4-, wenn nicht sogar 5-stelligen Bereich.

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