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Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower Gesetz) könnte doch schon im Mai 2023 in Kraft treten

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Aktueller Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz (27.03.2023)

Obwohl der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verweigert hatte, kommt dieses voraussichtlich früher als gedacht. Am 17.03.2023 wurde ein überarbeiteter Entwurf in erster Lesung im Bundestag behandelt. Wesentliche Änderung ist, dass das HinSchG nicht mehr mit einer Frist von ursprünglich drei Monaten, sondern nunmehr einem Monat nach Verkündung in Kraft treten wird.

Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich am heutigen Montag, 27.03.2023 mit dem Entwurf befassen. Nachdem die jetzige Fassung nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist mit einer zeitnahen Verabschiedung – voraussichtlich schon am kommenden Donnerstag, 30.03.2023 – zu rechnen. Ausgehend von einer Veröffentlichungsdauer im Bundesgesetzblatt von einer Woche, könnte das HinSchG damit schon Anfang Mai 2023 in Kraft treten.

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Über den weiteren Gang des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.

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