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Das Ende der Vorfälligkeitsentschädigung?
| von FRIES Rechtsanwälte
In der Regel finanzieren Erwerber ihre Immobilie über ein durch eine Grundschuld gesichertes Bankdarlehen. Wollen sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, berechnen die Kreditinstitute in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte einen Anspruch der Commerzbank ab und bringt damit Bewegung in das Thema. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Erik Besold.
Regelungen zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung müssen transparent sein
Es scheint, als hätte das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19) eine Lawine ins Rollen gebracht: Nach diesem Urteil scheitert ein Anspruch der dort verklagten Commerzbank auf Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung daran, dass die Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensnehmer nicht nachvollziehbar formuliert waren/sind. Da § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB aber fordert, dass die Regelungen zur Berechnung transparent und nachvollziehbar sein müssen, lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt einen Anspruch ab. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde durch den Bundesgerichtshof zwischenzeitlich ohne nähere Begründung zurückgewiesen (Az. XI ZR 320/20).
Verursacht eine vorzeitige Darlehensrückzahlung der Bank einen Schaden?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist vom Darlehensnehmer stets dann zu entrichten, wenn er das Darlehen aufgrund Verkaufes der Immobilie vorzeitig zurückzahlt. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung soll der angebliche Schaden des Kreditinstitutes, welchen es durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet, kompensiert werden. Unseres Erachtens ist schon höchst fraglich, ob dem Kreditinstitut in dieser Konstellation überhaupt ein Schaden entsteht, da es die Darlehensmittel sofort für einen neuen Darlehensvertrag verwenden kann. Zumindest kann ein Schaden nur in Höhe der Differenz zwischen dem Darlehenszins bei Ausreichung des zurückgezahlten Darlehens und des nunmehr ausgereichten Darlehens bestehen.
Zahlreiche Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam
Generell erscheint es aufgrund der nicht einfachen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung schwierig, in Darlehensverträge nachvollziehbare Regelungen aufzunehmen. Dieser Aspekt geht aber zulasten der Kreditinstitute. Anders als bei einem Widerrufsrecht gibt es auch keinerlei gesetzliches Muster.
Vor diesem Hintergrund sind wahrscheinlich eine Vielzahl von Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam. Betroffenen Darlehensnehmer ist daher eine Überprüfung dringend anzuraten. Dabei beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der vorzeitigen Rückzahlung oft mehrere 10.000 €.
Wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt kein Einzelfall
Im Anschluss an das wegweisende Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt haben zwischenzeitlich mehrere Landgerichte Klagen auf Rückzahlung bereits entrichteter Vorfälligkeitsentschädigungen stattgegeben. Uns sind bis dato folgende Urteile bekannt geworden:
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 11.09.2020, Az. 3 O 542/19
- Landgericht Konstanz, Urteil vom 08.12.2020, Az. 4 O 155/20
- Landgericht Rostock, Urteil vom 10.02.2021, Az. 2 O 872/19 (gegen eine Sparkasse)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.02.2021, Az. 318 O 164/20 (gegen Commerzbank AG)
Bei Fragen zum Thema können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Erik Besold, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Text: RA Dr. Erik Besold, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Titelbild: Bearb., Bild von ulleo auf Pixabay