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Coronavirus: Was wird aus meiner Urlaubsreise?

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Fragen und Antworten zu vor Corona gebuchten Reisen

Abb: Blick aus Flugzeugfenster

Nicht nur für Arbeitgeber wirft das Coronavirus viele Fragen auf. Auch viele, die noch vor Corona einen Urlaub gebucht haben, fragen sich, was nun aus ihrer möglicherweise lang ersehnten und geplanten Reise wird. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fragen klären.

(Hinweis: Aktuell kann sich die Situation sehr schnell verändern. Unsere Antworten beziehen sich daher auf den Stand, wie er zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung vorlag.)

Pauschalreise oder Individualreise?

Wichtig ist zunächst zu klären, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise oder um eine Individualreise handelt. Haben Sie bei einem Reiseveranstalter ein Komplettpaket gebucht, handelt es sich dabei um eine klassische Pauschalreise.

 

1: Warum muss zwischen Pauschalreisen und Individualreisen unterschieden werden?

Für Pauschalreisen gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen. Diese bieten dem Reisenden ein höheres Maß an Sicherheit und haben den Vorteil, dass es nur einen Vertragspartner gibt. Werden Leistungen einzeln gebucht (z.B. nur Flug), gelten diese Vorschriften nicht.

 

2: Wann kann ich bei einer Pauschalreise kostenlos stornieren?

Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Reiseort auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Diese Voraussetzung kann auch während der aktuellen Corona-Krise gegeben sein.

Diese Voraussetzung wird regelmäßig bei einer Reisewarnung für den Reiseort bejaht. Die Voraussetzung für einen kostenfreien Rücktritt kann jedoch auch ohne Reisewarnung vorliegen, dies ist etwa der Fall, wenn z.B. ein Einreiseverbot für das Zielland besteht oder wenn aufgrund der Lage vor Ort die Reise erheblich beeinträchtigt wäre (Quarantäne, Schließung sämtlicher Touristenattraktionen). Dabei kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, so dass eine pauschale Bewertung nicht möglich ist.

Nicht übersehen darf man die zeitliche Komponente. Bestehen derzeit Einschränkungen oder Reisewarnungen, bedeutet dies nicht, dass Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden, kostenfrei storniert werden können. Die Beeinträchtigung der Reise muss genügend wahrscheinlich sein, d.h. eine zu frühe Stornierung führt möglicherweise zu Stornokosten, wenn die Beeinträchtigung nicht hinreichend wahrscheinlich war. Wie es sich verhält, wenn früh storniert wurde und tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt, ist derzeit noch nicht geklärt.

Kostenlose Stornierung bis Ende April 2020

Aktuell warnt das Auswärtige Amt vor Reisen ins Ausland. Dies führt dazu, dass viele Reiseveranstalter von sich aus Reisen innerhalb eines bestimmten Zeitraums absagen. Sollte Ihr Reiseveranstalter nicht dazu gehören, so können Sie jedenfalls Reisen, die bis Ende April 2020 stattfinden, kostenlos stornieren, da bis dahin die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt.

Stornierung von Reisen im Mai und später

Sollte Ihre Reise erst im Mai oder später stattfinden, empfehlen wir die weitere Entwicklung abzuwarten, wenn Sie nicht ohnehin kostenfrei stornieren können. Sollten Sie sich sicher sein, die Reise unabhängig von einer Verbesserung der Situation nicht antreten zu wollen, müssen Sie abwägen, ob Sie lieber jetzt möglicherweise geringere Stornokosten zahlen oder ob Sie zuwarten und dann entweder kostenfrei stornieren können oder höhere Stornokosten tragen.

 

3. Was gilt bei einer Individualreise?

a) Hotel

Haben Sie einen Hotelaufenthalt in Deutschland gebucht und sieht die Unterkunft keine kostenlose Stornierung vor, so kommt es nach aktuellem Stand darauf an, wann und wohin die Reise gehen soll. Derzeit besteht in den meisten Bundesländern ein Verbot von touristischen Übernachtungen. Fällt Ihre Buchung in diesen Zeitraum, so ist es dem Hotel unmöglich, den Vertrag zu erfüllen. In diesen Fällen müssen Sie auch keine Vergütung zahlen. Soll die Reise erst nach Ende des Verbots touristischer Übernachtungen stattfinden, so kann entweder versucht werden, eine einvernehmliche Regelung mit dem Hotel zu finden, oder man kann auch hier zunächst abwarten, ob das Verbot verlängert wird.


Bei Hotelbuchungen außerhalb Deutschlands kommt es auf die jeweiligen Umstände an. Ist es dem Hotel unmöglich, Sie zu beherbergen, z.B. aufgrund von Quarantäne vor Ort oder Verbot touristischer Übernachtungen, müssen Sie nach deutschem Recht keine Kosten tragen. Möglicherweise findet jedoch ausländisches Recht Anwendung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie die Unterkunft direkt beim Hotel gebucht haben. In diesem Fall muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen.

b) Flug

Wird Ihr Flug von der Airline annulliert oder ist die Beförderung nicht möglich, weil bspw. ein Einreiseverbot besteht, wird Ihnen den komplette Ticketpreis erstattet.

In allen anderen Fällen bieten viele Airlines derzeit die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung an. Sollten Sie weder umbuchen, noch den Flug antreten wollen, und gibt es keine Möglichkeit der kostenfreien Stornierung, empfehlen wir, nicht vorzeitig zu stornieren. Denn unabhängig davon, ob Sie frühzeitig stornieren oder den Flug einfach nicht antreten, erhalten Sie Steuern und Gebühren erstattet.


Diese Aufstellung soll Ihnen helfen, die rechtliche Situation bzgl. Ihrer Reise einzuordnen. Ob und welche Möglichkeiten bestehen, kommt dabei immer auf den konkreten Einzelfall an. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an zentrale@fries.law wenden.

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