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Besonderheiten bei Kauf und Finanzierung einer vermieteten Immobilie

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Öffentliche Informationsveranstaltung

Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ist ein großes Projekt, das gut überlegt sein will. Was aber, wenn das Wunschobjekt gerade vermietet ist? Neben der aktuellen Diskussion um die Grundsteuerreform verunsichert das potentielle Käufer und lässt sie zögern. Die beiden Rechtsanwälte Ralf Specht und Dr. Erik Besold der Fries Rechtsanwälte erklären am Donnerstag, 27. Juni 2019 um 18 Uhr, was Kauf und Finanzierung einer vermieteten Immobile besonders macht und worauf Käufer achten können. Wir haben im Vorfeld drei Fragen gestellt.

Ralf Specht1. Herr Specht, Sie haben als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oft mit den Sorgen rund um Kauf und Verkauf vermieteter Immobilien zu tun – wo kommt es zu Problemen?

Käufer treten in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem bisherigen Mietverhältnis ergeben. Sie sollten sich vor Abschluss des Kaufvertrages genau informieren: Bestehen Mietrückstände? Ist das Mietverhältnis gekündigt? Sind Prozesse wegen Mängel der Wohnung anhängig? Zu Schwierigkeiten kann es auch kommen, wenn man die vermietete Immobilie selbst nutzen will.

2. Herr Dr. Besold, Sie sind Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Angenommen, ich möchte als Kapitalanlage eine vermietete Wohnung erwerben – was muss ich bei der Finanzierung beachten?

Banken sind seit dem 21.03.2016 verpflichtet, eine sogenannte Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Die Bank muss daher detailliert prüfen, ob Sie voraussichtlich in der Lage sind, das Darlehen zurückzuführen.

Dr. Erik Besold3. Und wenn ich eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen und stattdessen ein anderes Objekt erwerben möchte? Wirkt sich das auf die Finanzierung aus?

Diente Ihr Darlehen der Finanzierung der Eigentumswohnung, ändert sich jetzt der Verwendungszweck. Auch steht der Bank die Eigentumswohnung nicht mehr als Sicherheit zur Verfügung. Die Bank ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, bei dieser Transaktion mitzuwirken. Etwas anderes kann sich aus der sogenannten Ersatzkreditnehmer-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergeben, wonach die Bank eine solche Transaktion ausnahmsweise begleiten muss. Hier kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalles an.

Interessierte sind herzlich eingeladen und können sich bis zum 20. Juni 2019 per E-Mail an seminare@friesrae.de zum Vortrag anmelden. Er  findet in den Kanzleiräumen der FRIES Rechtsanwälte (Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg) statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind beschränkt.

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