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Drohende Verjährung beim VW-Dieselskandal zum 31.12.2018

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Musterfeststellungsklage als Chance für Verbraucher – Ein Interview mit Dr. Erik Besold

Foto: Dr. Erik BesoldHerr Dr. Besold, was hat es mit der Musterfeststellungsklage auf sich?

Mit der Musterfeststellungsklage hat der Gesetzgeber für Verbraucher ein Instrument geschaffen, um die drohende Verjährung zum 31.12.2018 zu hemmen. Dabei wird durch das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig geklärt werden, ob die Vorwürfe gegen VW und andere Konzernunternehmen wegen der Manipulation von Abschalt- bzw. Motorsteuereinrichtungen zutreffend sind.

Was können Verbraucher jetzt tun?

Um die Verjährung zum Jahresende zu hemmen, müssen sich betroffene Verbraucher lediglich dem Musterfeststellungsverfahren anschließen. Anwaltlicher Rat kann dabei hilfreich sein, denn der Anspruch muss dafür genau dargestellt und beziffert werden.

Gibt es Hoffnung auf Schadenersatzansprüche?

Ja, die gibt es. Das Verfahren wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Da aber die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung dazu tendiert, Verbraucherklagen gegen VW stattzugeben, besteht begründete Hoffnung für betroffene Autofahrer. Gewinnt der Verbraucher gegen VW, kann er die Rückzahlung des aufgewendeten Kaufpreises verlangen und das betroffene Fahrzeug an VW bzw. das Konzernunternehmen zurückgeben. Er muss sich lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Darüber hinaus gibt es auch Entscheidungen, wonach VW ein nagelneues Fahrzeug anstatt des erworbenen Fahrzeuges liefern muss.

Sollte das Fahrzeug mittels eines Darlehens erworben worden sein, besteht auch die Möglichkeit, bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Darlehensvertrag zu widerrufen. Verbraucher können dann bezahlte Darlehensraten zurückverlangen und müssen den Darlehensrestbetrag nicht mehr an ihre Bank entrichten. In diesem Fall ist lediglich das Fahrzeug zurückzugeben.

Was empfehlen Sie Verbrauchern?

Gerade vor dem Hintergrund, dass bei betroffenen Fahrzeugen erhebliche Wertminderungen eingetreten sind, sollten sich Verbraucher nicht davor scheuen, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen!

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