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P&R Container Insolvenz

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Verluste, drohende Rückzahlungen und Steuerprobleme: P&R Container Insolvenz bereitet betroffenen Anlegern zahlreiche Sorgen

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom jeweils 24.07.2018 das Insolvenzverfahren über vier P&R Gesellschaften eröffnet und die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Dr. Jaffé bzw. Dr. Heinke als Insolvenzverwalter bestellt. Die insgesamt 54.000 Anleger können nun bis zum 14.09.2018 ihre Forderungen anmelden. Dr. Erik Besold und Julia Hackl erklären, was die Insolvenz für Anleger bedeutet.

Foto: Dr. Erich BesoldGeschäftsmodell mit nicht exitierenden Schiffsfrachtcontainern

Das Geschäftsmodell P&R bestand darin, Schiffsfrachtcontainer an Anleger zu veräußern, diese für einen festen Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) von dem Anleger anzumieten und dann zu einem festgelegten Rückkaufspreis zurückzukaufen. Hierdurch sollte der Anleger eine jährliche Rendite von 3 % bis 5 % erzielen. Von rund 1,6 Millionen verkauften Containern existieren wohl lediglich 618.000. Bereits Mitte März 2018 mussten drei der vier Gesellschaften Insolvenzantrag stellen. Ende April 2018 folgte die vierte Gesellschaft.

Gläubigerversammlungen in der Münchner Olympiahalle

Die ersten Gläubigerversammlungen werden am 17. und 18.10.2018 in der 12.500 Sitzplätze fassenden Münchner Olympiahalle stattfinden. Betroffen sind insgesamt 54.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Es handelt sich um eines der größten Insolvenzverfahren der Bundesrepublik Deutschland.

„Nachdem die P&R Gesellschaften nach der Pressemitteilung der Insolvenzverwalter wohl ein Schneeballsystem betrieben haben, droht den betroffenen Anlegern weiteres Ungemach. Sie müssen möglicherweise die in den letzten vier Jahren seitens P&R erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen,“ so Rechtsanwalt Dr. Erik Besold, Partner der Kanzlei. Besold betreut bereits über 300 Gläubiger in den Insolvenzverfahren.

Foto: Julia Hackl, Fries Rechtsanwälte Partnerschaft mbBDie steuerliche Aufarbeitung der Container-Insolvenz

Neben dieser insolvenzrechtlichen Problematik, die Verwalter, betroffene Anleger und die Gerichte möglicherweise für Jahre beschäftigen wird, ist auch die steuerliche Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. „Anleger, die nicht unter die „Kleinunternehmerregelung“ des Umsatzsteuergesetzes fallen, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht“, so Rechtsanwältin Julia Hackl. „Dieser Punkt wird von der Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der Insolvenz vermehrt aufgegriffen. Haben die Anleger bis dato die Umsatzsteuer nicht entrichtet, sollten diese dringend prüfen lassen, ob durch eine Selbstanzeige eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung noch vermieden werden kann. Zudem wirft die Erkenntnis, dass offensichtlich ein Teil der verkauften Container nicht existiert, weitere auch einkommensteuerrechtliche Fragestellungen auf.“

Aufgrund des vom Insolvenzverwalter genannten Containerbestandes ist davon auszugehen, dass betroffene Anleger nur einen Bruchteil ihres investierten Kapitals zurückerhalten werden. Zwar besteht aufgrund geänderter Rechtsprechung die Möglichkeit, entsprechende Verluste steuerlich geltend zu machen. Aber auch dieser Aspekt wird Finanzverwaltung und Rechtsprechung noch Jahre beschäftigen.

Noch stehen die Ursachen für die Insolvenz nicht fest. Die weitere Aufarbeitung der Insolvenzursachen wird durch die Insolvenzverwalter erfolgen müssen. Dem Insolvenzverwalter obliegt dabei auch die Prüfung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verantwortlichen der diversen P&R Gesellschaften. Aufgrund der Insolvenz besteht für den einzelnen Anleger keine Möglichkeit, gegen die Verantwortlichen für die P&R Insolvenzschadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

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