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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online zu kaufen kann rechtswidrig sein

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Beitragsbild: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Aktenmappen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scheint es auf den ersten Blick eine Erleichterung zu sein: Ein paar Klicks durch einen Fragenkatalog auf einer Website und schon steht die Diagnose inklusive Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Gang in die Arztpraxis fällt weg. Doch bei „gelben Scheinen“ aus dem Internet ist für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer Vorsicht geboten, denn oftmals handelt es sich dabei nicht um eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ist eine gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung legal?

Das Geschäftsmodell mit den Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen florierte bereits während der Corona-Pandemie. Über entsprechende Webseiten können sich die Nutzer durch einen Fragenkatalog klicken. Am Ende erscheint eine Diagnose und es kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gekauft werden. Und das, ohne Interaktion mit einem Arzt. Bei der AU ohne Arzt handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, durch die der Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Woran erkennt man eine nicht rechtmäßige Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Online-AU, die über einen Fragebogen und ohne Arztkontakt erstellt worden ist, kann anders als die ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend eingeführte elektronische AU nicht elektronisch von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt werden. Sie kann deswegen nur in Papierform vorgelegt werden. Das Dokument ähnelt dabei dem früheren sogenannten „gelben Schein“. Wird Ihnen als Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt, prüfen Sie diese kritisch. Haben Sie Zweifel, dass es sich um eine ordnungsgemäße AU handelt, können Sie den Namen des Arztes in eine gängige Suchmaschine eingeben und so schnell herausfinden, ob der Name auf der Liste der Warnhinweise der Ärztekammern auftaucht.

Ist eine AU per Telefon oder Videochat möglich?

Für eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung diagnostiziert der ausstellende Arzt in der Regel im persönlichen Kontakt mit dem Patienten die Krankheit. Eine telefonische Krankschreibung ist möglich, wenn der Patient bereits persönlich in der Arztpraxis bekannt ist bzw. wenn es aufgrund des Krankheitsbildes erforderlich ist.
Mittlerweile bieten einige Webseiten auch AUs per Videochat an. In diesen Fällen ist auch eine eAU, also eine elektronische Übermittlung an Krankenkassen und Arbeitgeber möglich. In den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien heißt es hierzu, dass eine erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit möglich ist, auch ohne, dass der Patient dem Arzt vorher bekannt war. Allerdings nur, wenn eine körperliche Untersuchung nicht erforderlich ist und die Krankschreibung nicht länger als drei Tage dauert.

Auch weiterhin Warnungen der Ärztekammern

Trotzdem besteht das Problem der Online-AUs weiterhin. Regelmäßig warnen die Ärztekammern vor entsprechenden Webseiten bzw. angeblichen Ärzten, deren Namen wiederholt auf ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auftauchen. Die Ärztekammern weisen darauf hin, dass die Ärzte nicht in Deutschland zugelassen und auch nicht als Arzt tätig sind. Oftmals sind auf den „AUs“ zwar Praxisadressen angegeben, aber in der Realität befindet sich an der genannten Adresse gar keine Praxis. Bei einigen Ärzten ist gar keine Adresse angegeben, sondern nur der Hinweis, dass sie „Privatarzt per Telemedizin“ seien

Welche Konsequenzen sind bei einer falschen AU möglich?

Erkennt der Arbeitgeber, dass es sich um eine nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt, drohen dem Arbeitnehmer sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Diese reichen von der Verweigerung der Entgeltfortzahlung über die fristlose Kündigung bis hin zur Anzeige wegen Betruges.


Unser Rat für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Wird Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt, prüfen Sie diese aufmerksam. Recherchieren Sie im Zweifelsfall, ob es sich um einen niedergelassenen Arzt handelt. Die Ärztekammern sind hier eine gute Anlaufstelle.

Arbeitnehmerinnen und -nehmern raten wir: Finger weg von entsprechenden Online-AUs, der ersparte Gang zur Arztpraxis ist die Konsequenzen nicht wert.

 

 

Falls Sie Fragen zum Thema haben sollten, können Sie sich gerne direkt an unser FRIES-Arbeitsrechts-Team wenden:

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