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Update Betriebsschließungsversicherung: Erste gerichtliche Entscheidung sieht den Versicherer in der Pflicht

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Foto: Gerechtigkeit für Gastronomen: Gericht sieht Versicherung in der Pflicht

Gute Nachrichten für alle durch die Corona-Krise gebeutelten Gastronomen und Hoteliers, die die „bayerische Lösung“ noch nicht verbindlich angenommen haben:

Das Landgericht Mannheim hat mit Entscheidung vom 29.04.2020 einem klagenden Hotelbetrieb gegen seinen Versicherer im Prinzip Recht gegeben und die vielfach bereits geäußerten Argumente des Versicherers gegen seine Leistungspflicht widerlegt.

Foto: Rechtsanwalt Dr. Jens-Berghe Riemer (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Nürnberg)
Foto: RA Dr. J.-B. Riemer

Insbesondere hat das Landgericht unsere Auffassung gestärkt, wonach Covid-19 als Krankheitserreger trotz nicht namentlicher Nennung im Versicherungsschein mitversichert ist, ebenso wie die behördlich angeordnete Schließung des Betriebes mittels Allgemeinverfügung den Versicherungsfall auslöst.

Mit dieser Entscheidung sind die Chancen für Versicherungsnehmer, doch eine volle Entschädigung von ihrem Versicherer zu erlangen, deutlich gestiegen.

Text: Dr. Jens-Berghe Riemer | Fachanwalt für Versicherungsrecht
Titelbild: Bearb., Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

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Sie sind auch betroffen? Wir unterstützen Sie gerne:

Dr. Jens-Berghe Riemer vertritt unter anderem die Oberpfälzer Erlebnisholzkugel, deren Versicherungsgesellschaft trotz abgeschlossener Betriebsschließungsversicherung nicht für den Schaden aufkommen will, der wegen der coronabedingten Betriebsschließung entstanden ist.

Wir beraten Sie gerne, falls auch Ihre Versicherung nicht für den coronabedingten Schaden aufkommen will oder falls Sie noch vor der Entscheidung stehen, ob Sie die „bayerische Lösung“ annehmen sollen oder nicht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Riemer telefonisch unter 0911/58602-61 oder per Mail: riemer@fries.law

 

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